Ich möchte heute näher betrachten, inwiefern sich die deutsche Innenpolitik seit dem 11. September 2001 verändert hat, welche neuen Gesetze es seitdem gab und wie diese sich auf uns auswirken (können).
“Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, des “schonendsten Mittels”, greift nicht gegenüber dem, der weder sich noch andere schonen will, gegenüber dem Selbstmord-Attentäter. Die Auswahl des “geeigneten Mittels” wird unmöglich, wo die Mittel-Zweck-Relation in jeder Hinsicht unbestimmt ist, weil die Gefahr zwar existent, hinsichtlich ihrer Modalitäten aber völlig unbekannt ist. “
Erhard Denninger (deutscher Staatsrechtler: “Freiheit durch Sicherheit? Anmerkungen zum Terrorismusbekämpfungsgesetz” www.bpb.de
Innenminister:
- Otto Schily (SPD): 1998-2005
- Wolfgang Schäuble (CDU): 2005-2009
Gesatze wurden nach Ihnen benannt: bis 2005 “Otto-Katalog”, danach “Schäuble-Katalog”.
B Die vier Säulen der Terrorismusbekämpfung in Deutschland
I. Ursachenbekämpfung:
- Entkräftung der Feindbilder im islamistischem Gedankengut
- Stärkung der Verfassungswerte in der muslim. Gemeinschaft
- Integraftionsförderung von Muslimen
- Abbau von Gewalt(bereitschaft) im tägl. Leben der Muslime
- Information d. Zivilgesellschaft über Islam/Beseitigung der Vorurteile (z.b. Unterricht in der Schule)
II. + III. Prävention und Verfolgung: (wichtigster Punkt)
Anti-Terror-Paket I&II 14.12.2001
Bereitstellung von 3 Milliarden Euro vom Staat als Finanzierung
= Orientierungsplan für alle folgenden Neuerungen zur Bekämpfung des Terrorismus, beinhaltet alle folgenden Gesetzesänderungen und Neuerungen
-> Terrorismusbekämpfungsgesetz (1. Jan. 2002)
auf 5 Jahre befristet, je nach Gefahrenlage kann es verlängert werden (-> Evaluierung von Innenausschuss des Bundestags)
– wurde bereits 2 Mal verlängert (da man der Meinung war, die Bedrohung wäre nach wie vor da) mit kleinen Veränderungen (sowohl Kürzen, als auch Hinzufügen)
- Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (2006)
- Terrorismusbekämpfungserweiterungsgesetz (2011)
a) Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (Teil TBEG)
Gründung : 14.12.2004
Ziel: islamistische Gefährdungen erkennen
Zusammenarbeit von 229 Beamten aus verschiedenen Ermittlungs- und Geheimdienstlichen Behörden
(Beamten aus BKA + BverfSchutz, BND, Länder Kriminal- & Verfassungsschutz, Bundespolizei, Zollkriminalamt, MAD, Generalbundesanwaltschaft, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
b) Finanzierung des Terrorismus:
– erweiterte Kontodatenauskunft von Finanzinstituten: müssen den Behörden bei Verdacht Auskunft über Kontobewegungen verdächtiger Personen geben
– SWIFT Abkommen: CIA hat Zugriff auf deutsche Kontodaten
Ziel: Finanzierung von terroristischen Vereinigungen erschweren und verdächtige Kontobewegungen erkennen.
c) Vereinsrechtliche Verbotsmöglichkeiten:
1. Wegfall v. Religionsprivilegs (9. November 2001)
– Wegfall des Religionsprivilegs: Religiöse Gemeinschaften sind jetzt Vereine und können überprüft und verboten werden.
vorher: religiöse Gemeinschaften durften nicht kontrolliert oder verboten werden
-> Verstoß gegen Grundrecht auf Religionsfreiheit
2. erleichtertes Verbot bei militanter Ausrichtung
Neues Strafrecht: Paragraph 129a wird ergänzt durch §129b:
– Die Gründung/Beteiligung/Unterstützung von terroristischen Vereinigungen im Ausland ohne Teilorganisation im Bundesgebiet ist strafbar.
Beispielfall: Andrej Holm
https://de.wikipedia.org/wiki/Andrej_Holm#Ermittlungsverfahren_wegen_Verdachts_der_Mitgliedschaft_in_einer_terroristischen_Vereinigung <- klick
d) Sicherung der Identitätsfeststellungen:
– biometrischer Reisepass (2005)
– Fingerabdr. Pflicht im Personalausweis und Reisepass (2007)
– biom. Personalausweis (Pflicht seit 12.2008 + RFID-Chip mit Fingerabdrücken und Passbild)
Personalausweis – Neuerungen:
– biometrisches Foto
– RFID-Chip (Speicherchip inklusive Antenne zum Auslesen der Informationen mit RFID Reader) mit biometrischen Daten (beschränkt auf: Fingerabdruck, Hände, Gesicht)
So sieht der Chip aus: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/3/3d/RFID_Chip_001.JPG
– Online Abrufen der Daten durch Polizei möglich (Datenbank)
Gefahr dabei:
– Biometrie: Kameras und Bildersuchprogramme, die biometr. Infos einer Person haben, können diese Verfolgen (Indect, Film, siehe Ende)
– RFID Chip: Infos sind zwar verschlüsselt, jedoch ist es schon vielen gelungen diese Verschlüsselung zu knacken und Zugriff auf die Informationen zu bekommen, da die Verschlüsselung nicht sehr sicher ist
– mit RFID können Bewegungsprofile erstellt werden (auslesbar aus 2m Entfernung)
e) Sicherung besonders sicherheitsempfindlicher lebens- oder verteidigungswichtiger Einrichtungen durch “vorbeugenden personellen Sabotageschutz“:
1. Verstärkte Sicherheitsvorkehrungen im Transportwesen:
- Seesicherheit (z.B. Passagieridentitäten müssen registriert werden, Personal von Schiffen von stark kontrolliert und befragt)
- Luftsicherheit (Verstärkte Kontrollen, Biometrie, Flüssigkeitsverbot, Nacktscanner, verstärkte Überprüfung von Flughafenpersonal…)
- Videoüberwachung von Bahnhöfen & Flughäfen: Pflicht zur Speicherung der Aufnahmen verlängert: vonn 48 Stunden auf 30 Tage)
2. Sicherheitsüberprüfung von Arbeitnehmern
Betroffen:
Arbeiter, die an “sicherheitsempfindlichen Stellen” einer “lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung” arbeiten (öffentlich und privat)
Problem: keine genaue Festlegung im Gesetz, was das genau bedeutet bzw. welche Stellen genau betroffen sind
Beispiele: Angestellte von Krankenhäusern, Energieerzeugern oder Rundfunkanstalten
- Arbeitgeber muss vor Einstellung einer Person Auskünfte beim VerfSch, BKA, Bundesgrenzschutz, BND, u. ggf. dem Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen einholen
- Angestellter muss Angaben zu Person, Beziehungen zu terroristischen Vereinigungen und Reisen in “Problemstaaten” machen
f) Verschärfung v. Ausländer & Asylrecht
Immigranten aus Drittstaaten, sog. ”Problemstaaten” (z.B. Afghanistan, Somalia, Algerien, Irak, Iran, Tunesien – i.d.R. muslimisch geprägte Länder)
1. Einreise/Aufenthalt:
- Ausfüllen von Fragebogen (in 10 BL Pflicht, z.B. Bayern: bei jedem Aufenthaltsverlängerungsantrag, u.U. mehrmals pro Jahr)
- Konsultieren von Sicherheitsbehörde d. Heimatlandes (Einholen von Infos über Einreisenden)
2. Abschiebung/ Ausweisung erleichtert
- bei Verdacht einer terr. Vereinigung anzugehören/angehört zu haben
- bei Widersprüchlichkeiten/Falschangaben in den Fragebögen
- sog. “unzutreffenden Angaben bei einer sicherheitsrechtlichen Befragung“ (= mündliche Angaben, die sich nicht mit den Fragebögen decken)
Gefahr:
Generalverdacht gegenüber Muslimen
Verstoß gegen GS: Art 3
“(3) Niemand darf wegen (…) seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt (…) werden.”
Außerdem lassen sich so leicht künstlich Ausweisungsgründe finden, denn irgendeinen Widerspruch kann man wenn man gut sucht immer finden.
g) Antiterrordatei: 30.März .2007 (Teil TEBG)
Grundlage: Gemeinsame Dateien Gesetz (Dez. 2006)
Ziel:
- Verhalten typisch für potentiellen Attentäter?
- Erleichterter Informationsaustausch zwischen den Behörden
Zugriff: Ermittlungsbehörden und Geheimdienste:
Staatsanwaltschaft
BKA
Bundespolizei
Bundesamt für Verfassungsschutz
MAD
Zollkriminalamt
BND
16 Landeskriminalämter
16 Landesbehörden für Verfassungsschutz
Inhalt:
Personenbezogene Daten die Hinweise auf sog. Potentielle Gefährder liefern, z.B.:
- Zugehörigkeit zu terroristischen Vereinigungen
- Telekommunikations- und Internetdaten
- Bankverbindungen und Schließfächer
- Schul- und Berufsausbildung – Arbeitsstelle
- Familienstand – Religionszugehörigkeit
- Verlust von Ausweispapieren
- Reisebewegungen und bekannte Aufenthalte an Orten mit terroristischem Hintergrund (bspw. Ausbildungslagern)
Datenbanken:
Firmen o Vereinigungen mit Kontakt zum Islam. Milieu,
Finanzdelikte, aber auch Kleindelikte wie Taschendiebstahl,
Personalien & Fingerabdrücke von Demonstranten (G8-Gipfel Heiligendamm, 162 Einträge),
Daten aus Videoüberwachung,
DNA-“Vorsorgedatei“ 1.018.815 Einträge
+ geheim gehaltene Daten von Verfassungsschutz, BND und MAD (erschwerter Zugriff durch Behörden)
Anzahl Personen in Datenbank: 18.280 (Stand 6. Juni 2011)
Gefahren:
- Aufhebung des Trennungsgebotes – eingeführt wegen Stasi und NS-Zeit (Verstoß gegen Grundrecht)
Trennungsgebot im Bundesverfassungsschutzgesetz:
Das Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei ist ein Grundsatz des bundesdeutschen Rechts, nach dem Aufgaben der allgemeinen Polizei und der Aufklärung extremistischer Bestrebungen durch verschiedene, voneinander organisatorisch getrennte Behörden wahrgenommen werden sollen. Darüber hinaus stehen grundsätzlich der Polizei die Befugnisse der Nachrichtendienste nicht zu und umgekehrt.
- Unschuldige gelangen schnell ins Visier der Ermittler (es kann nicht über 18.000 Terroristen in Deutschland geben!)
- Datenschutz nicht gewährleistet (Big Brother Award 2006)
h) Reform des BKA-Gesetzes (01. Jan.2009) [letzte Reform: 1997]
Ermittlung/Überwachung nur mit richterlicher Genehmigung (1 einziger Amtsrichter prüft Zulässigkeit)
– BKA darf präventiv handeln, d.h.
Bei Gefahr im Verzug, bzw. im Eilfall sogar ohne richterliche Genehmigung, die dann erst im Nachhinein erteilt wird
Erweiterte Befugnisse für das BKA:
Wie Landespolizeirecht:
- kurzfristige Freiheitsentziehung
- längerfristige Observation
- Einsatz von V-Leuten & verdeckten Ermittlern
- Telekommunikationsüberwachung (IMSI-Catcher: International Mobile Subscribe Identity, erlaubt seit 2001)
- Online-Durchsuchung, Bundestrojaner
-> nicht nur auf Terrorismus beschränkt!
– Strafverteidiger: absoluter Schutz, darf nicht abgehört werden; Rechtsanwalt: keinen Schutz -> Grenzen zw. Beiden sind fließend
– Ärzte, Therapeuten & Journalisten dürfen auch überwacht werden, auch an deren Arbeitsstelle
-> kein Schutz der Privatsphäre der Patienten, Schweigepflicht wird ausgehebelt => Daten dürfen auch für Verfolgung anderer Delikte verwendet werden, dh: wenn zufällig klar wird, dass der Verdächtige oder ein Patient etc. über Steuerhinterziehung spricht während der Überwachungsaktion, kann ein neues Verfahren eingeleitet werden, das mit dem ursprünglichen Überwachungsgrund nichts mehr zu tun hat.
- – Durchsuchung & Zwangsgeld
Finanzierung der Überwachungsaktionen:
Früher lagen diese Befugnisse bei der Landespolizei, die hatte allerdings wenig Budget und konnte diese Befugnisse deshalb nur extrem selten und nur mit guter Grundlage anweden
Das BKA allerdings wurde aufgerüstet, dh. es hat viel Geld zur Verfügung und kann nun all diese Befugnisse anweden, auch mehrere gleichzeitig.
Dies würde dann gegen GS Art. 1 (Menschenwürde) verstoßen, da so komplette Persönlichkeitsprofile erstellt werden können. (Missachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben)
Gefahren:
– Aufhebung des Trennungsgebotes
Vorher Zuständigkeit der Polizei, jetzt:
-> BKA wird zentrale Staatspolizei
+ mit Rechten des BND
Vgl. USA – FBI: Geheimdienst, Ermittler und Ausführer
- Umgehung des Kernbereichsschutzes (festgelegt v. Bundesverfassungsgericht): Nur Verbot von Abhören/Durchsuchen von Daten, die _ausschließlich_ privat sind (PCs und Telefonate enthalten aber meistens sowohl private, als auch geschäftliche Themen) -> Kernbereichsschutz ausgehebelt
- Bei Gefahr im Verzug (auch hier ist ein weiter Ermessensspielraum) darf ohne vorherige richterliche Prüfung gehandelt werden -> nachträgliche Prüfung (die in der Regel nicht stattfindet)
- Verdächtige werden nur nach Abschluss der Maßnahme über Überwachung informiert, aber nur dann, wenn weitere Ermittlungsmaßnahmen oder Ermittlungsbeamte nicht gefährdet werden (i.d. Praxis: keine Information)
- Datenaufbewahrung: 2 Jahre, dann Löschung; Abschluss der Maßnahme bspw. nach 3 Jahren: Keine nachträgliche Prüfung mehr möglich, ob Maßnahme rechtsmäßig verlief
i) Internet:
“Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes” (20.August .2009)
- Internetdienstanbieter (z.B. amazon, studiVZ, etc) dürfen das Surfverhalten ihrer Nutzer ohne Anlass aufzeichnen & speichern (IP-Adressen)
- Surfprotokolle dürfen ohne besonderen Anlass an BND, Polizei oder Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden
Gefahr: Persönlichkeitsprofile können erstellt werden und an Dritte weitergegeben werden
IV. Reaktion (d.h. Vorsorge für den Anschlagsfall, Folgen möglichst gering halten)
Errichtung von:
ZUB: Bewältigung von schwerwiegenden Bedrohungslagen durch Straftaten mit radioakt. Stoffen
BKK: Bundesamt für Bevölkerungsschutz & Katastrophenhilfe
B. Ausblick in die Zukunft:
- Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung – nach voreinst Ungültigkeitserklärung durch Bundesverfassungsgericht Karlsruhe 2010 (jetzt: Streit & Diskussionen, EU Richtlinie: 6 Mon. Speicherung ist Pflicht -> Deutschland hat bereits 2. Mahnung erhalten, da die Umsetzung längst fällig ist -> Geldstrafe)
- Mautdatenerfassung zur Prävention/Strafverfolgung (Bewegungsprofile) durch Kameras an Mautstellen
- Projekt Indect (Film) – dazu Durchwinken von Gesetz, das die Verwendung von Drohnen erlaubt (2008): gerade richtig zur Demo beim G-8 Gipfel in Heiligendamm. Erste Anwendung vorraussichtlich bei der Fußball EM 2012, erste Anwendungen und Tests in Deutschland vorr. 2013.
Projekt Indect: http://youtu.be/QqRlGZ4iej4.
Anhand dieses Projekts sieht man, was passiert, wenn die verschiedenen Überwachungsmöglichkeiten vernetzt und gleichzeitig angewandt werden.
C. Schluss/Resumee
Die Grundrechte werden durch neue Gesetze immer weiter eingeschränkt, der Wesensgehalt angetastet durch die konstante Bedrohungslage durch den Terrorismus. Diese Entwicklung ist sehr problematisch aufgrund unserer Geschichte. Damals als Hitler an die Macht kam, erließ er immer neue “Notstandsgesetze”, die er durch eine angebliche Bedrohungslage rechtfertigte. So schränkte er die Rechte immer weiter ein. Im Moment erleben wir eine ähnliche Entwicklung begründet durch die Bedrohung des Terrorismus.
Wir befinden uns aktuell in einem Überwachungsstaat, steuern allerdings immer mehr auf einen Präventionsstaat zu, den man mit dem Staat des Buches “1984” von George Orwell vergleichen kann.
“Sicherheit ist Ziel und nicht Instrument des Staates. Staatliche Überwachung und Repression sind nur als Ultima Ratio im konkreten Einzelfall zulässig. Das Ziel “Sicherheit” wird durch die weitestgehende Einräumung von Freiheiten ereicht. Der freie, sich selbst verwirklichende Mensch hat weniger Anlass, des Anderen Wolf zu sein als der überwachte und geknechtete Mensch.”
Zitat Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter Schleswig Holstein
„Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“
Benjamin Franklin